Das Projekt
Begriffe und Definitionen
Wissenschaftlich präzise Definitionen der zentralen Begriffe zur NS-Verbrechensgeschichte, wie sie der NaziCrimesAtlas verwendet. Diese Seite dient als Referenz für Forschende, Journalist:innen, Lehrkräfte und alle, die mit historisch belastbaren Begriffen arbeiten möchten.
- NS-Verbrechen
- NS-Verbrechen bezeichnet Straftaten, die im Auftrag oder im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Regime in Deutschland zwischen 30. Januar 1933 und 8. Mai 1945 begangen wurden. Dazu zählen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord (insbesondere am europäischen Judentum), Krankenmord, Verfolgung politischer Gegner, Zwangsarbeit, Deportationen und Hinrichtungen ohne rechtsstaatliches Verfahren.
- Tatkomplex
- Tatkomplex bezeichnet im historiografischen und justiziellen Sprachgebrauch eine zusammenhängende Gruppe von NS-Verbrechen, die thematisch, geografisch oder chronologisch zusammengefasst werden. Beispiele: Pogrom-Komplex 9./10. November 1938, Krankenmord-Komplex Aktion T4, Komplex der KZ-Außenlager.
- Pogrom
- Pogrom bezeichnet einen gewaltsamen, meist organisierten Übergriff gegen eine Minderheit. Im Kontext der NS-Zeit ist insbesondere der Novemberpogrom 1938 (umgangssprachlich „Reichskristallnacht") relevant, bei dem in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 in Deutschland Synagogen, jüdische Geschäfte und Wohnhäuser angezündet, geplündert und zerstört wurden. Über 1.400 Synagogen und Betstuben wurden zerstört, mehr als 30.000 jüdische Männer in Konzentrationslager verschleppt.
- Gerichtsakten
- Gerichtsakten sind die schriftlichen Unterlagen von Strafverfahren — Anklageschriften, Zeugenaussagen, Urteile, Beweismittel. Im Kontext NS-Verbrechen sind insbesondere Akten der Nachkriegsjustiz relevant: Verfahren vor deutschen Gerichten ab 1945, sowohl alliierte Militärtribunale (Nürnberger Prozesse) als auch ordentliche Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik und der DDR. Sie sind die zentrale Primärquelle für ortsbezogene Dokumentation von Tat und Tatort.
- Krankenmord (Euthanasie)
- Krankenmord im NS-Kontext bezeichnet die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen sowie psychisch Kranken durch das NS-Regime. Zentrale Phase: „Aktion T4" 1940–1941 mit ca. 70.000 Opfern in sechs Tötungsanstalten. Die Mordpraxis wurde nach dem offiziellen Stopp dezentral in psychiatrischen Anstalten und Pflegeheimen bis 1945 fortgesetzt. Der euphemistische zeitgenössische Begriff „Euthanasie" wird heute meist in Anführungszeichen oder als „NS-Krankenmord" verwendet.
- KZ-Verbrechen
- KZ-Verbrechen umfassen alle Verbrechen, die in Konzentrationslagern und KZ-Außenlagern begangen wurden: Mord, Misshandlung, Zwangsarbeit unter mörderischen Bedingungen, medizinische Experimente, Verhungernlassen, Erschießungen. Die Verbrechen sind in zahllosen Nachkriegsverfahren dokumentiert, insbesondere durch Aussagen von Überlebenden und Lagerakten.
- Zwangsarbeit
- Zwangsarbeit bezeichnet die systematische Verschleppung und unfreiwillige Arbeit von rund 13 Millionen Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten im Deutschen Reich zwischen 1939 und 1945. Sie war elementarer Bestandteil der NS-Kriegswirtschaft. Ausführliche Dokumentation der Tatorte über die Arolsen Archives und das Bundesarchiv.
- Deportationen
- Deportationen bezeichnen die organisierte Verschleppung jüdischer Menschen, Sinti und Roma sowie politischer Gegner aus dem Deutschen Reich und besetzten Gebieten in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager. Wichtige Sammelplätze in Deutschland: Berlin Grunewald Gleis 17, Frankfurt Großmarkthalle, Hamburg Hannoverscher Bahnhof, München Milbertshofen.
- Täter
- Täter im juristischen Sinne sind Personen, die NS-Verbrechen unmittelbar begangen oder dazu unmittelbar angestiftet haben. Im NaziCrimesAtlas werden Täter nicht namentlich benannt, sondern nach Funktionsbezeichnung (SS-Wachmann, Sanitätsdienstgrad, Bürgermeister etc.) — aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen und um die Sichtbarkeit von Opfern zu stärken.
- Opfer
- Opfer im Kontext NS-Verbrechen sind die ermordeten, verschleppten, gefolterten oder vertriebenen Menschen. Hauptopfergruppen: jüdische Bevölkerung Europas (ca. 6 Millionen Ermordete im Holocaust), Sinti und Roma (Porajmos), politische Gegner, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Behinderte, sowjetische Kriegsgefangene, polnische und sowjetische Zivilbevölkerung.
- Aktenzeichen
- Aktenzeichen ist die eindeutige Kennung eines Gerichtsverfahrens. Im NaziCrimesAtlas wird zu jedem dokumentierten Tatbestand das Aktenzeichen mitgeführt, damit Forschende im Archiv direkt anknüpfen können (Beispiel: „2 Ks 1/65 LG München I").
- Tatort
- Tatort bezeichnet den geografischen Ort, an dem ein NS-Verbrechen begangen wurde. Der NaziCrimesAtlas ist ortsbezogen organisiert: jeder Tat ist ein Tatort als Koordinate auf der Karte zugeordnet. Bei nicht eindeutig lokalisierbaren Tatorten (z. B. Verbrechen unterwegs auf Zugtransporten) wird der bestmögliche Annäherungspunkt gewählt und transparent gekennzeichnet.